Der Pfandbrief
, [
705-706] des -es, plur. die -e, ein
Brief, d. i. Urkunde, worin man jemanden ein unbewegliches Gut zur Sicherheit
seiner Schuldforderung anweiset, von Pfand, so fern es ehe- dem auch ein
unbewegliches Pfand bedeutete; die Pfandverschreibung.
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705-706]