Das Pfahlgericht
, [
703-704] des -es, plur. die -e, eine in
einigen Gegenden übliche Benennung, eine Art eines Gerichts, und einer
Gerichtbarkeit, welche sich nur über einen bloßen Hof in eines andern Gebieth
erstrecket; das Zaungericht, von den Zäunen und Pfählen, womit die Bauerhöfe
eingeschlossen sind.