Persönlich
, [
693-694] adj. et adv. die Person
betreffend, in der Person gegründet; doch nur in der zweyten und dritten
Bedeutung des Hauptwortes. Der persönliche Gegenstand, der Gegenstand, so fern
derselbe eine Person ist, zum Unterschiede von dem Gegenstande der Sache.
Persönlich kommen, erscheinen, in eigener Person, im mittlern Lat.
personaliter. Einen persönliches Haß gegen jemanden haben, dessen Person
hassen. Persönliche Fürwörter, in der Sprachkunst, welche die Stelle einer
bestimmten Person vertreten, und wohin man nur die Fürwörter ich, du, er, wir,
ihr, sie rechnet, obgleich auch andere diesen Nahmen mit eben so vielem Rechte
verdieneten, (
S. Es, Anm. 1.) Persönliche Zeitwörter, gleichfalls der
Sprachkunst, Zeitwörter, welche eines dieser Fürwörter sich leiden, zum
Unterschiede von den unpersönlichen, welche sehr unbestimmte Fürwörter vor sich
haben nur in der dritten Person gebraucht werden. Persönliche Handlungen, im
göttlichen Wesen, Handlungen, welche im Schooße der Gottheit vorgehen, ohne
Verhältniß auf zufällige Dinge. [
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