Die Person
, [
691-692] plur. die -en, aus dem Lat.
Persona. 1. Die äußere Gestalt und Statut eines Menschen; in welcher Bedeutung
es dem ehemahligen Lateinischen Persona am nächsten kommt. 1) Eigentlich, als
ein Abstractum. (a) Die äußere Gestalt, Statur und Liebeslänge; ohne Plural,
und nur in einigen Arten des Ausdruckes. Er ist lang von Person. Schön, häßlich
von Person. Klein, unansehnlich von Person. Zachäus war klein von Person, Luc.
19, 3. Ich kenne ihn von Person, seiner äußern Gestalt oder Bildung nach. Von
Person hat sie mir gefallen, Gell. ihrer Gestalt und Bildung nach. (b) * Der
Rang, die Würde, die Stelle, welche man in der bürgerlichen Gesellschaft
bekleidet, das Amt, welches man in derselben hat; eine veraltete Bedeutung, von
welcher die R. A. seine Person gut spielen oder vorstellen, das aufgetragene
Geschäft geschickt ins Werk richten, ein Überbleibsel zu seyn scheinet, wenn
sie nicht vielmehr von der folgenden von dem ehemahligen Theater entlehnten
Bedeutung herstammet. 2) Figürlich, ein menschliches Individuum in Ansehung
dieser Umstände. (a) In der engsten und eigentlichen Bedeutung, ein
menschliches Individuum, so fern es ein anderes menschliches Individuum
vorstellet; eine der ersten Bedeutungen dieses Wortes, nach welcher die ehedem
bey den Römern üblichen Larven der Schauspieler und die verlarvten Schauspieler
selbst Personen genannt wurden. Daher dieses Wort noch jetzt vorzüglich von den
Schauspielern beyderley Geschlechtes gebraucht wird. Ein Schauspiel mit sechs
Personen. Die stumme Person auf dem Theater. Seine Person gut spielen,
vorstellen, seine Rolle. Welche Bedeutung sich auch außer dem Theater
fortgepflanzet hat. Sie können eine fremde Person vortrefflich annehmen. Es ist
eine verdrießliche Sache, bey welcher ich eine verwirrte Person spiele. (b) Ein
menschliches Individuum in Ansehung der äußern Gestalt, Bildung und Statur; von
beyden Geschlechtern. Eine schöne, eine lange, eine kleine, eine ansehnliche,
eine unansehnliche Person. Er Stellet eine ansehnliche Person vor, hat eine
ansehnliche äußere Gestalt. Sie stellet ihre Person gut vor, im gemeinen Leben,
für, sie siehet gut aus. (c) Ein menschliches Individuum in Ansehung der Würde,
des Ranges, der Stelle in der bürgerlichen Gesellschaft. Die Person ansehen,
sich in Beurtheilung anderer und in Sprechung des Rechtes durch ihre äußeren
Verhältnisse bestimmen lassen. Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen - und
vor niemands Person euch scheuen, 5 Mos. 1, 17. Ohne Ansehen der Person
strasen, d. i. ohne sich durch den Stand und die Würde derjenigen, welche
Strafe verdienet haben, bestimmen zu lassen, wo es auch zu der zweyten
abstracten Bedeutung gehören kann. In den meisten übrigen Fällen fließet es mit
der nächst folgenden Bedeutung zusammen. 2. Ein menschliches Individuum, ein
Mensch, so fern er von andern unterschieden ist, ein eigenes vernünftig
denkendes Wesen ausmacht; ohne Unterschied des Geschlechtes. 1) Überhaupt. Eine
vornehme, eine geringe Person. Die Person zahlt einen Thaler, im gemeinen Leben
der Mann. Zwölf Personen am Tische haben. In eigener Person, selbst; im
mittlern Lat. in Persona, Franz. en Personne, von Persona, welches ehedem auch
den Leib bedeutete. Der König kam in eigener hoher Person. Meine geringe
Person. Ich, für meine Person, d. i. was mich betrifft. Sein Reisegeräth ist
bereits abgegangen, er für seine Person (was ihn betrifft) wird erst in acht
Tagen abreisen. Wo es auch wohl im Plural unverändert bleibt. wir, für unsere
Person. Sie werden in der Person irren. eine Haushaltung, welche aus neun
Personen bestehet. 2) In engerer Bedeutung gebraucht man dieses Wort
gemeiniglich von menschlichen Individuis, welche in der bürgerlichen
Gesellschaft einen gewissen Rang, eine gewisse Würde bekleiden, da es denn aus
Achtung anstatt der niedrigen Mensch, Leute u. s. f. gesetzt wird; doch immer
nur so fern ein menschliches Individuum ohne Bezeichnung des Geschlechtes oder
anderer Verhältnisse angedeutet werden soll. Mit fürstlichen Personen umgehen.
Es [
693-694] waren viele Personen zugegen. Eine
Raths-Person, Privat-Person, Ordens-Person, Standes-Person, Mittelsperson,
Mannsperson, Weibs- oder Frauensperson u. s. f. 3. Im weitesten Verstande, ein
für sich bestehendes, vernünftig denkendes Ding, ein Ding, welches sich seiner
selbst und seines Zustandes deutlich bewußt ist. 1) Überhaupt. Thiere als
Personen auftreten lassen. Die Tugenden, die Laster als Personen aufführen. Die
erste, die zweyte, die dritte Person, in der Sprachkunst. Die erste Person,
wenn ich rede oder handle, oder wenn wir reden oder handeln; die zweyte Person,
wenn du handelst oder ihr handelt; die dritte Person, wenn er oder sie handelt,
oder wenn sie handeln. Wo auch das Zeichen der Person die Person genannt wird.
Ein Zeitwort in die erste Person setzen. In der dritten Person reden, von sich
als von einem dritten reden. 2) In engerer Bedeutung ist in der Theologie, wo
man drey Personen in dem göttlichen Wesen annimmt, die Person etwas in Gott für
sich bestehendes vernünftig denkendes. Die erste Person, der Vater, die zweyte
Person, der Sohn, die dritte Person, der heilige Geist. In Christo waren zwey
Naturen in oder zu Einer Person vereiniget. Anm. Dieses Wort ist erst in den
spätern Zeiten aus dem Lat. Persona entlehnet worden, besonders nach dessen
Gebrauch in den mittlern Zeiten, wo es unter andern auch die Würde, einen mit
einer Würde bekleideten Menschen, einen Herren, ja auch den Leib oder Körper
bedeutete. Ehe man dieses fremde Wort entlehnete, marterten sich die
einheimischen Schriftsteller sehr, ein für sich bestehendes vernünftig
denkendes Ding in der zweyten und dritten Bedeutung des Wortes Person
auszudrucken. Kero und der Übersetzer Isidors gebrauchen dafür Heido, Heit,
auch von den Personen im göttlichen Wesen. Dhero zuuio Heido, die zwey
Personen, dhiu Drittunheit, die dritte Person, im Isidor,
S. - Heit. In den späteren Zeiten gebrauchte man dafür
das Wort Nahme, bey den älteren Schweden Namn. - Got - dur die siniu Namen
driu, Walther von der Vogelweide,
S. Nahme. [
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