Das Packhaus
, [
637-638] des, -es, plur. die -häuser,
ein öffentliches Haus, in welchem nicht nur die eingepackten Waaren eine Zeit
lang aufbehalten werden, sondern wo sie auch auf- und abgepackt, und zur
Entrichtung der obrigkeitlichen Gefälle ausgepackt werden müssen; der Packhof,
wenn es ein großes mit einem ansehnlichen Hofe versehenes Gebäude ist. In der
Schweiz eine Zust oder Suste, an andern Orten, von den daselbst befindlichen
großen Wagen, auch wohl die Wage.