Der Pedell
, [
681-682] des -en, plur. die -en, aus
dem mittlern Lat. Pedellus, ein Gerichtsdiener, welcher die Parteyen vor
Gericht fordert, welchen Nahmen derselbe noch bey verschiedenen Civil- und
Criminal-Gerichten, z. B. bey dem Stadt- und Landgerichte zu Erfurt, führet. In
engerer und gewöhnlicherer Bedeutung werden die Diener der
Universitäts-Gerichte, welche die Parteyen vor Gericht laden, Pedellen genannt.
Weil dieses Wort in mittlern Lat. auch Bedellus, Badellus, Bidellus, Franz.
Bedeau und Pedeau, Ital. Bidello, lautet, so glauben die meisten Wortforscher,
daß es im mittlern Lateine aus unserm Büttel, welches ehedem in eben diesem
Verstande gebraucht wurde, und von biethen abstammet, gebildet, und in dieser
ausländischen Gestalt wieder von den Deutschen angenommen worden. Allein, warum
sollte es nicht eben so gut von Pes, pedis, herkommen können, als Pedissequus,
welches schon bey den Römern einen Lackeyen bedeutete, da es doch eine ihrer
vornehmsten Obliegenheiten, dem Richter nachzutreten, um dessen Befehle zu
vollziehen? Badellus, Bidellus, Baderius u. a. m. können deßwegen immer aus
Bothe oder Büttel gebildet seyn.