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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Oberkämmerer | | Der Ober-Kanonirer

Der Oberkammerherr

, [563-564] des -en, plur. die -en, an den Höfen, der oberste und erste Kammerherr, welchem die Kammerherren untergeordnet sind. Seine Gerichtbarkeit, und der Ort, wo dessen Ausfertigungen geschehen, wird die Oberkämmerey genannt.
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