Der Oberjägermeister
, [
561-562] des -s, plur. ut nom. sing.
der oberste oder erste Jägermeister, unter welchem das Jagdwesen einer ganzen
Provinz stehet, und welcher auch Oberstjägermeister, Oberlandjägermeister
genannt wird. An großen Höfen hat er oft noch den Vice-Oberjägermeister, oder
Oberhofjägermeister unter sich.