Die Oberherrschaft
, [
561-562] plur. inus. 1) Die oberste und
höchste Herrschaft, oder Gewalt zu gebiethen und zu verbiethen. Daher
oberherrschaftlich, in derselben gegründet. 2) In weiterer Bedeutung auch
zuweilen die überlegene Gewalt in einem Wettstreite, die Oberhand. Die
Oberherrschaft haben, bekommen, erhalten.