Der Oberherr
, [
561-562] des -en, plur. die -en, der
höchste und oberste Herr unter mehrern, welcher in der bürgerlichen
Gesellschaft niemanden unterworfen ist; der Landesherr. Ihr wisset, daß die
weltlichen Fürsten herrschen und die Oberherren haben Gewalt, Matth. 20, 25. Am
häufigsten gebraucht man es in Beziehung auf dessen Unterthanen. Jemanden für
seinen Oberherren erkennen. Im Nieders. Averherr, welches aber auch einen jeden
Herren oder Vorgesetzten bedeutet.