Das Oberhaus
, [
561-562] des -es, plur. die -häuser. 1)
Der obere oder oberste Theil des Hauses, im Gegensatze des Unterhauses. 2) In
dem Parlamente in England ist das Oberhaus, die versammelten Pairs oder Peers
der Nation, und der Ort, in welchem sie sich versammeln, im Gegensatze des
Unterhauses oder Hauses der Gemeinen.