Die Oberhand
, [
561-562] plur. die -hände. 1) In der
Anatomie, der obere Theil der Hand, nach dem Arme zu; die Handwurzel. 2) Der
obere oder äußere Theil der Hand, im Gegensatze des innern, oder der flachen
Hand. 3) Figürlich, so fern Hand auch Macht, Gewalt bedeutet, die überlegene
Gewalt oder Macht in einem Wettstreite; ohne Plural. Die Oberhand haben,
bekommen, erhalten, gewinnen, behalten, verlieren. In welcher Bedeutung es
schon bey dem Stryker vorkommt. Hornegk gebraucht dafür Uberchraft. (
S. auch Überhand.) 4) Die Stelle zur rechten Hand, die
oberste, vornehmste Stelle, dem Range nach, die rechte Hand; gleichfalls ohne
Plural. Jemanden die Oberhand geben, die rechte Hand, den vornehmsten Platz im
Gehen oder Sitzen. Die Oberhand nehmen.