Das Opfergeld
, [
605-606] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, ein Opfer in Gelde; Geld, welches geopfert wird; doch
nur noch in einigen einzelnen Fällen. So wird in einigen Niedersächsischen
Gegenden dasjenige Geld, welches man dem Gesinde, welches man behalten will, um
Neujahr oder Johannis als ein Handgeld gibt, das Opfergeld, oder der
Opferpfennig genannt.