Der Ohrenbläser
, [
601-602] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Ohrenbläserinn, eine Person, welche das Gehör eines andern zum
Nachtheile eines Dritten mißbraucht demselben nachtheilige Dinge von einem
Dritten zuträgt. Sey nicht ein Ohrenbläser, Sir. 5, 16. Zuweilen auch ein
Ohrenträger, Nieders. Ohrruner. Daher die Ohrenblaserey, plur. die -en,
dergleichen Mißbrauch des geneigten Gehöres eines andern zum Nachtheile eines
Dritten.