Das Ochsengeld
, [
575-576] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches die Gemeinde eines Ortes, wenn
sie keinen eigenen Zucht- oder Gemeindeochsen hat, dem Gerichtsherren für den
Gebrauch seines Zuchtochsen bezahlet.