Der Oberaufseher
, [
557-558] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Oberaufseherinn, eine Person, welche die oberste Aufsicht über eine
Sache hat. In einigen Chursächsischen Provinzen, z. B. im Mansfeldischen, ist
der Oberaufseher ein adeliger Beamter, welcher die Aufsicht über die
churfürstlichen Kammerämter hat. Das Oberaufseheramt, dessen Würde.