Das Obst
, [
571-572] des -es, plur. inus. ein
Collectivum. 1) Eine jede eßbare Frucht des Gewächsreiches, deren Samen mit
einer fleischigen Bedeckung umgeben ist; in welcher weitesten Bedeutung alle
Früchte dieser Art der Stauden und Pflanzen, z. B. die Stachelbeeren,
Himbeeren, Weintrauben, Melonen, ja in noch weiterer Bedeutung von einigen auch
die Nüsse, mit zu dem Obste gerechnet werden. 2) In engerm und gewöhnlicherm
Verstande gehören nur die Baumfrüchte, deren Same mit einer fleischigen oder
saftigen Bedeckung umgeben ist, zu dem Obste. Kernobst, dessen Samenkerne eine
weiche Schale haben, und wozu die Äpfel, Birnen u. s. f. gehören; im Gegensatze
des Steinobstes, dessen Kerne mit einer steinbaren Schale umgeben sind, wie die
Kirschen, Pflaumen, Aprikosen, Pfirschen u. s. f. Ein Apfel ist ein schönes
Obst, besser, Äpfel sind ein schönes Obst. Obst essen. Mit Obst handeln. 3) In
der engsten und allem Ansehen nach eigentlichsten Bedeutung gehören nur die
Äpfel und Birnen zu dem Obste. Frühobst, frühzeitiges Obst, Äpfel oder Birnen,
welche früh reif werden; zum Unterschiede von dem Spätobste oder späten Obste.
Anm. Bey dem Ottfried in dieser letzten Bedeutung Obaz, bey dem Notker Obazo,
bey dem Willeram Obaz, Obeze, im Nieders. Avet, im Böhm. Owoce. Es ist sehr
wahrscheinlich, daß dieses Wort mit Apfel eines Geschlechtes ist, indem beyde
Wörter nur in den Endsylben -el, und -ez, -es, -s, -st, unterschieden sind. Im
Oberdeutschen sagt man nur Obs für Obst. Da dieses Wort aus Obes zusammen
gezogen ist, so erhellet dar- aus zugleich die Ursache, warum das o gedehnt
ist, ungeachtet zwey Mitlauter darauf folgen. [
573-574]