Obsiegen
, [
571-572] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, und für das einfache siegen im Oberdeutschen
gebraucht wird, aus welcher Mundart es zuweilen die höhere Schreibart der
Hochdeutschen entlehnet; von ob, übet. Der Vernunft kommt es zu, in dem Streite
der Leidenschaften obzusiegen.
Denn Friedrich, der Menschenfreund, hat obgesiegt mit Gott,
Zachar.
Wo man es im Oberdeutschen auch mit der dritten Endung der
Person verbindet.
Und Rhotus flohe dich, Dem Bacchus obgesiegt, Opitz.
Der Obsieg für Sieg, und Obsieger für Sieger, sind im
Oberdeutschen gleichfalls üblich, so wie das Bey- und Nebenwort obsieglich; ein
obsiegliches Urtheil erhalten, in dem Gerichte siegen.