Die Obliegenheit
, [
569-570] plur. die -en, von der letzten
Bedeutung des vorigen Wortes, diejenige Handlung, welche uns oblieget, wozu man
verbunden ist, ein Verhalten, welches durch ein Gesetz bestimmt ist, eine
Pflicht. Auch im Pohlnischen ist Oblig die Pflicht.