Die Obley
, [
569-570] plur. die -en, ein gleichfalls
aus dem Lat. Oblata geformtes und nur noch in einigen Gegenden übliches Wort.
1) Alles was Klöstern und geistlichen Stiftern an Lebensmitteln und selbst an
Geld geschenkt wird, führet in einigen Oberdeutschen Gegenden noch jetzt den
Nahmen der Obley. Daher das Obleyhaus, ein Gebäude, in welchem solche Gaben
angenommen, und wo sie verwahret werden, der Obleyschreiber, der darüber
Rechnung führet u. s. f. (
S. Frischens Wörterbuch.) 2) In noch weiterer Bedeutung
wurde hernach oft ein jedes Geld, welches man für den Besitz eines Dinges, oder
für eine gewisse Begünstigung entrichtete, eine Obley genannt.
S. heißt noch in einigen Gegenden Obersachsens dasjenige
Geld, welches die Einwohner des Dorfes dem Grund- oder Gerichtsherren
entrichten, wenn derselbe einen Eber zum Behuf des Dorfes hält, so wohl das
Ebergeld, als auch die Obley. Das Wort Oblei kommt schon in dem alten Gedichte
auf den heil. Anno vor.