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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Obhuth | | *Die Oblast

Obig

, [569-570] das Beywort von dem Nebenworte oben, was oben ist, oder gewesen ist. Es ist nur in engerer Bedeutung üblich, so fern oben die vorher gegangene Stelle in einer Schrift bedeutet. Mein obiger Satz, welchen ich oben, d. i. im Vorhergehenden angeführet habe. Aus obigen erhellet, daß u. s. f. Es ist von dem veralteten Nebenworte ob für oben vermittelst der Ableitungssylbe -ig gebildet, ( S. 1 Ob.) Opitz gebraucht dafür auf eine ungewöhnliche Art oben als ein Beywort. Der obene Beweis, der obige.
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