Obgleich
, [
567-568] ein concessives Bindewort,
welches von allen Zeiten gebraucht werden kann. Es ist aus der Partikel ob, und
dem Bindeworte gleich zusammen gesetzet, und hat, wenn es im Vordersatze
stehet, alle Mahl das so und gemeiniglich auch das doch im Nachsatze. Obgleich
ein Geist keinen Ort einnimmt, so befindet er sich doch nothwendig irgend wo.
Stehet es im Nachsatze, so kann der Vordersatz das doch oder dennoch haben,
oder auch ohne Partikel bleiben. Ich habe es erfahren, oder ich habe es dennoch
erfahren, obgleich kein Mensch es gesehen hatte. Wenn Pronomina mit in der Rede
vorkommen, so können die beyden zusammen gesetzten Partikeln nicht beysammen
bleiben, sondern sie müssen nothwendig getrennet werden. Ob sie gleich große
Völker sind, Jer. 25, 14. Ob ihr mir gleich Brandopfer opfert, Amos 5, 22. Ich
lebe vergnügt, ob ich gleich arm bin. Ich halte es doch mit ihm, ob er gleich
unglücklich ist. Welches auch mit andern Partikeln geschiehet. Ob nun gleich
bekannt ist. Ob es nun gleich niemand sahe, so u. s. f. Zuweilen aber auch mit
Nennwörtern. Ob die Menschen gleich sterben müssen. Aber freylich nicht in
allen Fällen. Obgleich oder ob-gleich, für wenn gleich, ist im Hochdeutschen
veraltet. Ich kann es nicht thun, ob er gleich mein Bruder wäre, wenn er
gleich, oder wenn er auch. Ob der Herr gleich Steine und Klüfte vom Himmel
regnet, so werden sie uns nicht schaden, Opitz.
S. 2 Ob, und von der Auslassung des ob, Gleich. Auch die
Verbeißung des gleich, wohl und schon ist im Hochdeutschen ungewöhnlich,
obgleich in der Oberdeutschen Mundart häufig Beyspiele davon vorkommen. Ob du
reich bist, so bist du doch nicht vergnügt. Ob du weise bist, so kannst du doch
irren.
S. 2 Ob. Siehe auch Obschon und Obwohl, welche in allen
Fällen mit obgleich gleichbedeutend sind. Anm. Ottfried gebraucht für diese
Partikel oba und Kero dohdoh.
S. 2 Ob. [
569-570]