Das Oberschiffamt
, [
565-566] des -es, plur. die -ämter, in
einigen Gegenden, ein Ober-Collegium, welches die Schifffahrt eines Landes oder
einer Provinz in seiner Aufsicht hat. Ein solches Oberschiffamt befindet sich
zu Wien, welches die Schifffahrt auf der Donau besorget.