Der Obermann
, [
563-564] des -es, plur. die -männer. 1)
Im gemeinen Leben, derjenige, welcher in einem Streite die Oberhand behält.
Jemands Obermann werden. Wo der Plural ungewöhnlich ist. 2) Derjenige, welchen
streitende Parteyen aus freyer Wahl zur Untersuchung und Entscheidung ihres
Streites erwählen, der Schiedsrichter; welcher auch der Obmann, ingleichen der
dritte Mann oder Drittmann genannt wird. 3)
S. Untermann. 4) Eine Figur in der Deutschen Karte,
welche auch der Ober, richtiger der Obere genannt wird, zum Unterschiede von
dem Untern.