Die Nothzucht
, [
533-534] plur. inus. von Noth und
ziehen. 1) * Eine jede Gewalt, welche man einem andern anthut und zufüget, auch
der Zwang wider dessen Willen; eine veraltete Bedeutung, welche ehedem sehr
häufig war, wo nothziehen und nothzogen auch zwingen war. Gott wird uns keine
Gewalt anlegen, benöthigen, nothziehen, heißt es in den Deutschen Sprichwörtern
bey dem Frisch. Im Niedersächsischen ist nothtagen, nothziehen, noch im
figürlichem Verstande für nöthigen, durch höfliches Bitten, üblich. 2) In der
engsten und gewöhnlichsten Bedeutung, die mit angewandter Gewalt ohne Willen
der andern Person mit ihr begangene Unzucht, gewaltthätiger Beyschlaf; ehedem
die Noth, die Nothnunft, von nehmen, der Nothzug, die Nothzoge, die Nothzögung,
der Nothzwang, im Nieders. Verkräfting, Wiefnood. Nothzucht begehen.
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535-536]