Die Nothwehr
, [
533-534] plur. inus. die Gegenwehr,
welche man im Falle der Noth, d. i. zu Abwendung einer dringenden Gefahr thut
oder leistet. In engerem Verstande ist es die Gegenwehr zur Abwendung einer
solchen unvermeidlichen Leib- und Lebensgefahr; im Schwabenspiegel Notauuer.