Die Nothtaufe
, [
533-534] plur. die -n, die Taufe,
welche einem Kinde im Falle der Noth, d. i. in einer augenscheinlichen
Lebensgefahr, ohne die sonst üblichen äußern Feyerlichkeiten ertheilet wird,
besonders so fern sie von weltlichen Personen verrichtet wird; im Oberd. die
Sachtaufe, Jähtaufe, und, so fern sie auch von Weibern verrichtet werden kann,
die Frauentaufe.