Die Nothsache
, [
531-532] plur. die -n. 1) Eine nöthige
und nothwendige Sache. Das ist keine Nothsache, ist so gar nothwendig nicht. 2)
Eine Sache, welche durch einen dringenden Nothfall veranlasset wird; aber auch
eine rechtmäßige Entschuldigung vor Gericht in manchen Gegenden Nothsache
genannt wird.