Das Nothgericht
, [
529-530] des -es, plur. die -e, ein
noch in einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, übliches Wort, ein
Criminal-Gericht zu bezeichnen. Im Hochdeutschen kommt es noch in dem zusammen
gesetzten Ausdrucke vor, ein hoch-nothpeinliches Halsgericht hegen, oder
halten.