Nothdürftig
, [
527-528] -er, -ste, adj. et adv.
Nothdurft habend, in derselben gegründet. 1. In der ersten abstracten Bedeutung
des Hauptwortes, kaum, mit Mühe zu etwas hinreichend; ohne Comparation, und am
häufigsten als ein Nebenwort. Es reicht so nothdürftig zu. Er ist nothdürftig
gelehrt, geschickt. Er verstehet es nothdürftig. In engerer Bedeutung, zur
unentbehrlichsten Erhaltung des natürlichen Lebens genau hinreichend. Ein
nothdürftiges Auskommen haben. Nothdürftig auskommen. Er kann nothdürftig davon
leben. 2. Eines Dinges bedürftig. 1) * Überhaupt; eine im Hochdeutschen
veraltete Bedeutung, welche noch im Oberdeutschen gangbar ist, für bedürftig,
wo es denn auch die zweyte Endung des Nennwortes erfordert. Eines Dinges
nothdürftig seyn, es bedürfen, gebrauchen. Die unsrer Hülfe nothdürftig wären,
im Oberdeutschen. So wil ich dieweil einkaufen, was ich dann yetz nothdürftig
bin, Theuerd. Kap. 52. 3) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, der
unentbehrlichsten Erhaltungsmittel des natürlichen Lebens bedürftig, Mangel
daran leidend; wofür doch, um der Zweydeutigkeit mit der vorigen Bedeutung
willen, auch das einfacher dürftig gangbar ist. Ein nothdürftiger Mensch.
Nothdürftig leben. [
529-530]