Die Niftelgerade
, [
509-510] plur. die -n, diejenige
Gerade, d. i. dasjenige Geräth, welches die nächste Niftel, d. i. Nichte, oder
Blutsfreundinn mütterlicher Linie, von ihrer verstorbenen Muhme, Base oder
Niftel erbt, welches, weil es die Hälfte der gewöhnlichen Gerade ausmacht, auch
die halbe Gerade genannt wird. Von Niftel, welches ehedem auch für Nichte
üblich war,
S. das letztere.