Der Niederbort
, [
491-492] des -es, plur. die -e, in der
Schifffahrt, eigentlich ein niederer oder niedriger Bort eines Schiffes.
Figürlich und im gewöhnlichsten Verstande, ein Schiff mit einem niedern Borte;
im Gegensatze eines Hochbortes. Ein jedes Schiff, welches nur allein Ruder hat;
oder doch nebst den Segeln auch Ruder gebraucht, ist ein Niederbort, wohin
folglich auch alle Galeeren, Brigantinen u. s. f. gehören.