Der Neunziger
, [
481-482] des -s, plur. ut nom. sing. 1)
Ein aus neunzig Einheiten bestehendes Ganzes. So ist im Picketspiele ein
Neunziger oder Repick, wenn jemand aus der Hand, d. i. ohne auszuspielen,
neunzig zählet, zum Unterschiede von einem Sechziger oder Pick. Eben so pflegt
man auch eine männliche Person, welche neunzig Jahre alt ist, einen Neunziger
und eine solche weibliche Person eine Neunzigerinn zu nennen. So auch ein
Achtundneunziger, Sechsundneunziger u. s. f. 2) Was 1690 gebauet oder
verfertiget ist. Ein Neunziger, ein Achtundneunziger, ein Wein von 1690, von
1698. [
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