Die Nachfolge
, [
369-370] plur. car. der Zustand, da man
einer Person oder Sache nachfolget; doch nur in einigen figürlichen
Bedeutungen. 1) Die Nachfolge Christi, in der Theologie, die Gesinnung die
Fertigkeit) Christi Verhalten und Lehre zum Grunde seines eigenen Verhaltens zu
nehmen. 2) Die Nachfolge in einem Amte, in einer Würde, in dem Besitze der
Güter, die Erlangung derselben von einem Erblasser oder Vorführer Kraft der
Geburt, der Gesetze oder gewisser Verträge, wo es zuweilen auch von dem Rechte,
einem Erblasser oder Vorgänger zu seinen Gütern und Gerechtsamen zu folgen,
gebraucht wird; die Erbfolge, wenn man dem Erblasser in dem Besitze seiner
Güter und Gerechtsamen folget. [
371-372]