Nachfärben
, [
369-370] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, bey
den Mahlern, seine Farbe durch andere durchscheinen lassen, sie andern damit
gebrochenen Farben mittheilen. Die Umbra und alles Schwarz färbet nach. (
S. Nachdunkeln,) welches seine schwarze Farbe mittheilen
bedeutet. 2) Als ein Activum, nochmahls färben, besonders was ein anderer
bereits gefärbt hat.