Die Nebenstube
, [
453-454] plur. die -n, Diminut. das
Nebenstübchen, eine Stube, welche sich dem Orte nach neben einer andern, ihr
zur Seite befindet. Ingleichen eine der Hauptstube nach- und untergeordnete,
von ihr abhängige, gemeiniglich kleinere Stube. So ist auf dem Reichstage zu
Regensburg, die fürstliche Neben- stube, dasjenige Zimmer, in welchem sich die
fürstlichen Gesandten insgeheim ohne die Secretarien versammeln, zum
Unterschiede von der ordentlichen fürstlichen Rathsstube. In beyden Fällen in
der anständigen Sprechart das Nebenzimmer. [
455-456]