Der Nebenmann
, [
453-454] des -es, plur. die -männer. 1)
Ein Mann, d. i. eine Person, welche sich neben einer andern ihr zur Seite,
eigentlich und dem Orte nach, befindet. So ist bey den Soldaten derjenige, der
im Gliede neben dem andern stehet, dessen Nebenmann; zum Unterschiede von dem
Vorname und Hintermanne. 2) Eine Person männlichen Geschlechtes, mit welcher
eine verheirathete weibliche neben und außer ihrem rechtmäßigen Manne einen
verbothenen Umgang unterhält.
Selbst Venus, als auf Erden Sie Herrchen lieb gewann, Erwählte
bey den Herden Sich ihrem Nebenmann, Weiße.
S. Nebenweib.