Die Nebenkirche
, [
453-454] plur. die -n, eine der
Hauptkirche nach- und untergeordnete, von derselben abhängige Kirche, welche am
häufigsten ein Filial, eine Tochterkirche genannt wird, im Oberd. die
Nebenpfarre, Nachpfarre, Tochterpfarre, Beykirche. Auch im eigentlichsten
Verstande, eine dem Orte nach neben einer andern stehende Kirche, wenn sie
gleich nicht abhängig von ihr ist.