Der Nebengang
, [
451-452] des -es, plur. die -gänge, ein
Gang, welcher sich neben einem andern befindet, so wohl eigentlich, in Absicht
des Ortes, als auch figürlich, in Absicht der Größe oder Wichtigkeit, in
welchem letztern Falle er dem Hauptgange entgegen gesetzet wird.