Nacheifern
, [
369-370] verb. reg. mit dem Hülfsworte
haben und der dritten Endung der Person, sich emsig bestreben, einem andern in
einem Dinge ähnlich oder gleich zu kommen. Die Meisterhand, welche den
classischen Vollkommenheiten der Alten nachzueifern weiß. Daher die
Nacheiferung, der Nacheifer, und der Nacheiferer, welcher jemanden nacheifert.