Das Naturgesetz
, [
445-446] des -es, plur. die -e. 1) In
der Naturlehre, die Gesetze, d. i. Regeln, nach welchen sich die Veränderungen
in der Natur, d. i. in der Körperwelt, zutragen; die Bewegungsgesetze. In
weiterer Bedeutung werden auch wohl die Vorstellungsgesetze in der Geisterwelt
mit unter den Naturgesetzen begriffen. 2) In der Moral sind die Naturgesetze
Regeln, Vorschriften für unsere freyen Handlungen, welche aus natürlich
bekannten Wahrheiten hergeleitet werden, welche wir durch den richtigen
Gebrauch der Vernunft lernen. Der ganze Umfang dieser Gesetze wird auch
collective das Naturgesetz oder das Gesetz der Natur genannt; da denn der
Plural ungewöhnlich ist.