Nachzählen
, [
403-404] verb. reg. act. was schon
gezählet worden, nochmahls zählen, um zu sehen, ob recht gezählet worden, oder
auch, ob die Zahl noch richtig ist. Der Zehntner ist befugt, alle Haufen und
Mandeln nachzuzählen. Sein Geld nachzählen. Daher die Nachzählung.