Nachwirken
, [
403-404] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt gebraucht werden kann. 1) Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte
haben, noch nach vollbrachter Wirkung, oder doch nach vorüber gegangener
Wirkungszeit, seine Wirkung äußern. In diesem Verstande sagt man von einer
Arzeney, z. B. von einem Laxativ, daß sie nachwirke. 2) Als ein Activum, in
denjenigen Fällen, wo wirken thätig gebraucht wird. So wirkt man in den
Salzkothen nach, wenn man das versäumte oder verhinderte Sieden des Salzes
nachhohlt. Daher das Nachwirken.