Nachbethen
, [
365-366] verb. reg. act. mit der
vierten Endung der Sache, und der dritten der Person. Eigentlich dasjenige
Gebeth wiederhohlen oder nachsprechen, welches ein anderer vorbethet. Einem
nachbethen, oder ihm ein Gebeth nachbethen. Am häufigsten figürlich, ohne
Überzeugung, ohne Kenntniß dasjenige nachsagen, was man von einem andern
gehöret hat; im verächtlichen Verstande. So auch die Nachbethung.