Die Nachtwache
, [
401-402] plur. die -n. 1) Diejenige
Wache, welche um der Sicherheit anderer willen zur Nachtzeit verrichtet wird,
zum Unterschiede von der Tagewache. Die Nachtwache thun, verrichten, halten. 2)
Diejenige Person oder diejenigen Personen, welche diese Wache verrichten. 3)
Die Zeit, in welche eine solche Wache des Nachts auf ihrem Posten zubringen
muß; eine jetzt ziemlich veraltete Bedeutung, weil man diese Eintheilung der
Nacht an den wenigsten Orten mehr kennet. Ehedem aber theilte man die Nacht in
Ansehung der Wachen, besonders bey den Kriegsheeren und in Festungen, in drey
oder vier Theile, deren jeder denn eine Nachtwache genannt wurde. Tausend Jahr
sind vor dir wie eine Nachtwache, Ps. 90, 4. In der vierten Nachtwache kam Jesu
zu seinem Jüngern, Matth. 14, 25. Schon bey dem Kero Nahtuuahho, im Tatian
Nahtuuahta.