Nach-treiben
, [
399-400] verb. irreg. act. (
S. Treiben. 1) Hinter her oder hinter drein treiben.
Einem das erkaufte Vieh nachtreiben. 2) Eine Bewegung durch Treiben von hinten
beschleunigen. So werden bey den Holzstößen die in das Wasser geworfenen
Scheite nachgetrieben, wenn sie mit dem Floßhaken von dem Ufer abgestoßen
werden. 3) Ingleichen, absolute, nach oder hinter einem andern treiben, d. i.
hüthen. 4) Im Nieders. ist einem etwas nachtreiben, es ihm nachtragen. So auch
das Nachtreiben.