Das Nachtlager
, [
397-398] des -s, plur. die -läger. 1)
Derjenige Ort, wo man auf der Reise übernachtet, besonders von Kriegsheeren und
Personen, welche mit einem ansehnlichen Gefolge reisen; im gemeinen Leben das
Nacht-Quartier, welches aber auch von einzelnen Personen gebraucht wird, die
Nachtherberge. 2) Die Übernachtung, der Aufenthalt auf der Reise zur Nachtzeit,
wo es auch von einer jeden einzelnen Person gebraucht wird, ohne Plural; im
gemeinen Leben gleichfalls das Nacht-Quartier. Das Nachtlager an einem Orte
nehmen, haben. Jemanden das Nachtlager geben. Im mittlern Lat. Nocturnum dare.