Der Nachtheil
, [
395-396] des -es, plur. die -e. 1) Der
Zustand, da eine Sache auf irgend einige art unvollkommener gemach wird, ohne
Plural, da es denn den Schaden, Verlust u. s. f. mit unter sich begreift; im
Gegensatze des Vortheiles. Eine Sache bringt uns Nachtheil, oder gereicht uns
zum Nachtheile, wenn sie unsern guten Nahmen, unsere Ehre, unser Vermögen oder
einen möglichen Gewinst vermindert, unsere Gesundheit schwächt u. s. f. Etwas
zu jemandes Nachtheil thun. Es soll dir daraus kein Nachheil zuwachsen. In
dieser Bedeutung hat es, so wie alle Abstracta, keinen Plural, wohl aber, wenn
es 2) von derjenigen Sache selbst gebraucht wird, welche den Zustand eines
Dinges unvollkommner macht; in welcher auch der Gegensatz Vortheil im Plural
sehr häufig ist. Indessen ist es in dieser Bedeutung freylich nicht so häufig,
als ein jener, und als Vortheil in dieser gebraucht wird. Alle diese Nachtheile
wären leicht zu vermeiden gewesen. Nachtheilige Umstände, Zufälle u. s. f. sind
dafür üblicher. Anm. Im Nieders. Nadeel, im Schwed. Nadel. Es ist von nach und
Theil zusammen gesetzt, welches letztere hier das Männliche Geschlecht hat,
dagegen es im Erbtheil, Vordertheil, Hintertheil u. s. f. im ungewissen
Geschlechte üblich ist. Die eigentliche Bedeutung der Wörter Vortheil und
Nachtheil ist freylich ein wenig dunkel. Wachter nahm zu ihrer Erklärung ein
Wort teil an, welches gut bedeutet haben sollte. Allein es ist
wahrscheinlicher, daß diese Wörter, wie Ihre will, von den Erbschaften
entlehnet worden, wo der Vortheil der vorzüglichste Theil war, welchen
derjenige, der die Wahl hatte, für sich nahm, dagegen der letzte Theil für den
schlechtesten gehalten wurde. [
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