Nachähren
, [
363-364] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, die Ähren von dem Acker lesen, nachdem selbige schon vorher
von einem andern abgelesen oder weggeschaffet worden; mit der dritten Endung
der Person. Einem nachähren. Dem Geitzigen ist schwer nachähren. So auch die
Nachährung.
S. Ähren.