Die Nachsteuer
, [
391-392] plur. die -n. 1) Eine Steuer,
d. i. Geldhülfe, welche nach einer schon gegebenen zu eben derselben Sache
nochmahls gegeben wird. 2) Ein Nahme, welchen an einigen Orten das Abzugsgeld
führet, welches schon in der ersten Hälfte des 15ten Jahrhunderts unter dieser
Benennung vorkommt. Siehe Abzugsgeld.